Gutachten
Es werden Gutachten nach den Kriterien und Qualitätsstandards der DGUV
(Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) durchgeführt.
Wer kann beauftragen?
Sozialgerichte, Arbeitsgerichte, Zivilgerichte, Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Versorgungsämter, andere Behör- den, Auftraggeber für vertrauensärztliche Gutachten, Führerscheinstellen, private Versicherungen (private Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeits- versicherungen, Lebensversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Kranken- kassen und andere mehr).
Welche Untersuchungen finden statt?
Klinisch psychologisch/psychotherapeutische Untersuchung, Testpsychologie mit standardisierten psychologischen Verfahren zum Zwecke der Feststellung psychisch reaktiver Traumafolgen im sozialen Entschädigungsrecht und der gesetzlichen Unfallversicherung.