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Gutachten


Es werden Gutachten nach den Kriterien und Qualitätsstandards der DGUV
(Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) durchgeführt.

Wer kann beauftragen?

Sozialgerichte, Arbeitsgerichte, Zivilgerichte, Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Versorgungsämter, andere Behör- den, Auftraggeber für vertrauensärztliche Gutachten, Führerscheinstellen, private Versicherungen (private Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeits- versicherungen, Lebensversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Kranken- kassen und andere mehr).

Welche Untersuchungen finden statt?

Klinisch psychologisch/psychotherapeutische Untersuchung, Testpsychologie mit standardisierten psychologischen Verfahren zum Zwecke der Feststellung psychisch reaktiver Traumafolgen im sozialen Entschädigungsrecht und der gesetzlichen Unfallversicherung.

Gutachterverzeichnis der DGUV

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