Formales
Hintergrundinformation/Kosten/Ablauf
Ich behandle heilkundlich als Diplom-Psychologe und approbierter Psychologischer Psychotherapeut
mit Arztregistereintrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg vorwiegend
Privatpatienten mit privater Kranken- oder Zusatzversicherung sowie gesetzlich versicherte
Patienten (Berufsausübungsgemeinschaft Rettig & Schrode). Patienten, welche am
FacharztProgrogramm der Krankenkassen (z.B. AOK, BKK, DAK) teilnehmen,
haben Anspruch auf gesonderte Leistungen.
Sitzungsdauer
Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten. Die Grundlage der Berechnung bilden dabei
die offiziellen Gebührenordnungen GebüH bzw. Analogziffern der GOÄ (Steigerungssatz 2,3 bis 3,5).
Ausfallgebühr
Für reservierte Termine, die nicht wahrgenommen werden, bzw. nicht bis mindestens 2 Tage
vor Sitzungsbeginn abgesagt werden und die Stunde nicht anderweit vergeben werden kann, fällt
eine Ausfallgebühr in Höhe des vereinbarten Honorars an, die ggf. privat in Rechnung gestellt wird.
Kostenübernahme
Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für Psychotherapie,
ebenso mache Zusatzversicherungen der:
AOK
Allianz
Barmenia Krankenversicherung
Continentale Krankenversicherung a.G.
Debeka
R+V Krankenversicherung AG
SIGNAL IDUNA Krankenversicherun
u.a.
Grundsätzlich muss es sich um eine psychische Störung mit Krankheitswert handeln.
Dazu gehören z.B. Ängste, Depressionen, Zwänge.
Die Regelungen sind sehr unterschiedlich und sollten deshalb
frühzeitig abgeklärt werden.
Es empfiehlt sich eine Abklärung mit der Krankenkasse vor oder während der ersten Sitzungen
(Probatorik).
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für folgende psycho-
therapeutische Verfahren:
Verhaltenstherapie,
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
analytische Psychotherapie.
Ich behandle bei Abrechnungen mit den Kassen nach dem
verhaltenstherapeutischen Ansatz (mit Fachkundenachweis).
Lesen Sie hierzu auf der Homepage des BDP (Berufsverband Deutscher Psychologinnen und
Psychologen e.V.) unter „Was ist Psychotherapie?" im Kapitel „Schwierigkeiten" die
Hinweise (Quelle: www.bdp-verband.org/psychologie/psytherapie.shtml).
Grundsätzlich empfiehlt es sich vor Aufnahme einer Therapie Ihre
Versicherungsbedingungen nachzulesen oder ggf. Kontakt mit der Versicherung
aufzunehmen und eine Kostenübernahme abzuklären (schriftliche Zusage).
Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie nicht übernimmt oder
Sie aus anderen Gründen eine Behandlung als Selbstzahler wünschen, müssen
Sie die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen.
Selbstzahler haben jedoch auch eine ganze Reihe von Vorteilen:
Keine Wartezeiten, bis Sie ein Vorgespräch und
einen Therapieplatz
bei mir bekommen.
Keine langwierigen probatorischen Sitzungen und
Anträge, es geht
gleich los.
Etliche Probleme können mit einigen wenigen
Sitzungen deutlich
verbessert werden, keine langwierige Therapie.
Wenn Sie den dafür erforderlichen Arztbesuch, sowie die Aufnahme
der danach zu stellenden Diagnose, in die EDV-Systeme Ihrer
Patientenakte bei der Krankenkasse vermeiden wollen.
Wenn Sie durch Ihre psychotherapeutische Beteiligung bei
anderen Versicherungen keine Nachteile haben wollen.
Wenn Sie die Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen
selbst bestimmen wollen.
Wenn Sie Selbstzahler sind, erfährt Ihre Krankenkasse
weder die
Tatsache, dass Sie Therapie in Anspruch nehmen, noch eine Diagnose.
Als Selbstzahler bestimmen allein Sie, welche
Verfahren bei Ihnen
zum Einsatz kommen, nicht die Krankenkasse.
Außerdem gelten Therapiekosten, die von den Kassen
nicht
übernommen werden, steuerlich als
"außergewöhnliche Belastungen"
und sind, sofern sie einen bestimmten
Betrag überschreiten, i.d.R.
von der Steuer absetzbar (bitte zuvor klären).